Pfleger aus dem Ausland: Diese Agenturen arbeiten fair

Stiftung Warentest prüft Personalvermittler

Eine Pflegekraft aus Osteuropa. Billig und fleißig soll sie sein. Und Tag und Nacht zur Verfügung stehen. Aber das Rundum-Sorglos-Paket, wie es sich viele Angehörige vorstellen, verstößt gegen deutsches Gesetz. Es gibt aber Agenturen, die Pfleger aus dem Ausland legal und fair vermitteln. Hier die Ergebnisse von Stiftung Warentest.

Kooperation und Entsendung

Wer einen Pfleger aus dem Ausland beschäftigt, der gibt einem Angestellten einer polnischen, rumänischen oder bulgarischen Firma Arbeit. Dieser bleibt im Ausland angestellt und wird nach Deutschland entsendet. Auf diese Weise bleibt es legal, dass Rumänen oder Polen längerfristig in Deutschland tätig sind. Wer die Agenturen nutzt, handelt also nicht illegal. Allerdings müssen sich Kunden auf häufigen Personalwechsel einstellen.

Polnische Pflegekräfte: es werden immer mehr

Etwa 300.000 Frauen aus Osteuropa wohnen und arbeiten in deutschen Haushalten. Hier betreuen sie Pflegebedürftige, obwohl sie Laien sind. Bei schweren Erkrankungen ist es also ratsam, sich auf professionelle Pflegekräfte zu verlassen. Steigende Zahlen sind dem Wunsch vieler Älterer geschuldet, in den eigenen vier Wänden zu bleiben, obwohl sie eingeschränkt sind. Eine deutsche Fachkraft können sich Normalverdiener oder Rentner in diesem Umfang oft nicht leisten. Vermittlungsagenturen sind hier die Lösung, um an Pfleger aus dem Ausland zu kommen. Die Kunden zahlen monatliche Betreuungskosten zwischen 1470 bis 3400 Euro. Neun der 13 von Stiftung Warentest geprüften Agenturen sind dabei hilfreich. Aber: Bei allen wurden Mängel in den Verträgen gefunden. Diese gehen vor allem zu Lasten der Pfleger. Etwa bei Arbeits- und Ruhezeiten. Insgesamt gibt es in Deutschland 266 Vermittlungsagenturen für ausländische Pflegekräfte.

Mängel in der rechtlichen Beratung

Legal ist die Entsendung nur, wenn eine Entsendungsbescheinigung (A1) vorliegt. Diese sollten sich Auftraggeber stets zeigen lassen. Das Dokument belegt, dass Arbeitskräfte regulär und sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Und dass ihre Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland entrichtet werden. Vertragspartner sollten auch immer nachhaken, welchen Mindestlohn die Kraft erhält. In Polen liegt der bei drei Euro je Stunde, in Deutschland bei 8,84 Euro. Auch rechtlich ist nicht immer nachvollziehbar, wer im Falle eines Fehlers haftet. Und ob die Betreuungskraft den Herausforderungen mit Älteren und Eingeschränkten gewachsen ist. Die Haftung bei Pflegefehlern darf nicht ausgeschlossen sein. Das sei unzulässig. Der Arbeitgeber muss außerdem ein Zimmer zur Verfügung stellen und die Arbeitskraft verköstigen.

Pfleger aus dem Ausland: Arbeitsbedingungen selber gestalten

Mindestens einen freien Tag in der Woche sollten Angehörige den Betreuern oder Pflegern aus dem Ausland ermöglichen. Das größte Problem sind die Arbeitszeiten. 24-Stunden-Pflege oder Rund-um-die-Uhr-Betreuung sind in Deutschland nicht erlaubt. Mehr als 48 Stunden in der Woche dürfen die Betreuer nicht arbeiten. Auch eine Rufbereitschaft zusätzlich zur normalen Arbeit ist nicht zulässig. Experten raten dazu, Pausenzeiten einzuhalten.

So schnitten die Agenturen für Pfleger aus dem Ausland im Einzelnen ab

Spitzenreiter des Tests ist die Firma ‚Pflege zu Hause‘. Hier stimmt das Gesamtpaket aus Vermittlung und Service. Mängel gibt es bei der Kundeninformation – dort kann aber keine der Firmen wirklich punkten.

Danach folgt ‚Hausengel‘. Hier werden selbstständige Pflegekräfte vermittelt. Ebenfalls gut abgeschnitten hat ‚Brinkmann Pflegevermittlung‘. Ebenfalls gut abgeschnitten hat ‚Die Perspektive‘. Hier hängen die Kosten vom Pflegegrad ab. Stiftung Warentest bemängelt, dass es wenig Qualitätsvereinbarungen mit den Kooperationspartnern im Ausland gibt.

Auf dem vorletzten Platz: ‚Diedema Pflegevermittlung‘. Die Tester fanden, dass unzureichend geklärt wird, ob Hilfen jenseits der Betreuungskraft nötig sind. Es gibt keinen regulären Kundenkontakt nach der Vermittlung, nur eine Notfall-Handynummer. Außerdem seien die Qualitätsvereinbarungen mit den ausländischen Partnern nicht ausreichend belegt.

Schlusslicht ist die Firma ‚Second Life Care Deutschland‘. Bemängelt wurde bei dieser Firma, dass nicht ausreichend Belege für die Qualität der Pflege vorliegen. Auch der Bedarffragebogen, der an den Pflegebedürftigen und seine Familie versendet wird, ist dürftig und erfasst nicht alle Bedürfnisse umfassend.


Leila Haidar ist freie Wirtschaftsjournalistin aus Stuttgart. Sie ist für verschiedene überregionale Tageszeitungen tätig, schreibt für Fachmagazine und beschäftigt sich mit den verschiedensten Themen, darunter Personal, Industrie und Logistik.