Faktencheck: Leistungen der Pflegekassen

Was ist der Unterschied zwischen Geld-, Sach- und Kombinationsleistungen?

Pflegegeld erhalten Sie für häusliche Pflege (Foto: Fotolia)

Ein Pflegefall in der Familie tritt oft plötzlich und ohne Vorwarnung auf. Meist haben Angehörige sich zuvor noch nie mit dem Thema Pflege beschäftigt. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zur Pflege.

Diese Leistungsarten stellt die Pflegeversicherung zur Verfügung.

Geldleistung – das Pflegegeld

Pflegegeld können Sie beantragen, wenn Sie Zuhause selbst pflegen. Die Beträge variieren je nach Pflegestufe.

  • bei Pflegestufe 0 120 Euro pro Monat
  • bei Pflegestufe I 235 Euro pro Monat
  • bei Pflegestufe II 440 Euro pro Monat
  • bei Pflegestufe III 700 Euro pro Monat

Dass Ihr Angehöriger gut versorgt ist, prüfen die Pflegekassen in halb- oder vierteljährliche vor Ort Besuchen.

 

Sachleistung

Entscheiden Sie sich für einen ambulanten Pflegedienst, so hat Ihr Angehöriger Anspruch auf Sachleistungen. Das heißt, die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der erbrachten Pflegeleistungen. Diese Festbeträge liegen deutlich über denen des Pflegegelds.
Ihrem Angehörigen stehen Leistungen im Wert von

  • 225 Euro bei Pflegestufe 0
  • 450 Euro bei Pflegestufe I
  • 1.100 Euro bei Pflegestufe II
  • 1.550 Euro bei Pflegestufe III zu.

Kombinationsleistung

Ihr Angehöriger kann Sach- und Geldleistungen nebeneinander in Anspruch nehmen, allerdings nur anteilig. Wird der Sachleistungsbetrag nicht in vollem Umfang ausgeschöpft, können Sie eine Kombinationsleistung beantragen. Das heißt ein Teil des nicht verbrauchten Betrags wird als Pflegegeld gutgeschrieben.

Beispiel: Bei Pflegestufe II beträgt der Sachleistungshöchstsatz 980 Euro. Bei der Barleistung sind es 420 Euro. Rechnet die Pflegestation für Sachleistungen nur die Hälfte des Höchstbetrags ab – also 490 Euro – können Sie zusätzlich 50 Prozent des Höchstsatzes der Barleistung beantragen. Ihnen werden 210 Euro (50 Prozent von 420 Euro) gutgeschrieben.

 

Im nächsten Teil der „Fragen zu Pflege“-Serie erfahren Sie, unter welchen Umständen Ihr Angehöriger in seiner Wohnung bleiben kann. Und wie Sie – falls das nicht möglich ist – eine passende Pflegeeinrichtung finden.