Alle Informationen zu den Pflegestufen

Damit können Sie rechnen

Pflegestufen bestimmen die Leistungen (Foto: Fotolia)

Ein Pflegefall in der Familie tritt oft plötzlich und ohne Vorwarnung auf. Meist haben Angehörige sich zuvor noch nie mit dem Thema Pflege beschäftigt. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zur Pflege.

Die Pflegestufe beschreibt, in welchem Maß Ihr Angehöriger hilfs- und pflegebedürftig ist. Zudem legt sie fest, welche Leistungen in welcher Höhe von der Pflegekasse zu erwarten sind. Um Pflegeleistungen einzufordern, müssen Sie zuerst einen Antrag auf Pflegestufe bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Anschließend kommen Mitarbeiter des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK) oder des Medicproofs bei Privatversicherten zu Ihrem Verwandten. Sie stellen fest, welcher Stufe er zugeordnet werden kann. Je mehr Hilfe Ihr Angehöriger bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, desto höher fällt die Pflegestufe aus. Auch Inkontinenz ist ein Faktor. Das Pflegeversicherungsgesetz unterscheidet drei Stufen:

 

Pflegestufe I – Erhebliche Pflegebedürftigkeit

Erheblich Pflegebedürftige müssen täglich mindestens 90 Minuten Hilfe in Anspruch nehmen, davon 45 Minuten für Grundpflege (Körperhygiene, Ernährung, Mobilität).

Das zahlt die Kasse:

  • Häusliche Pflege: 244 Euro Pflegegeld und 468 Euro Pflegesachleistung im Monat
  • Vollstationäre Pflege: 1.064 Euro pro Monat
  • Tagespflege 468 Euro pro Monat
  • Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege 1.612 Euro pro Jahr

 

 Pflegestufe II – Schwerpflegebedürftigkeit

Schwer pflegebedürftig ist, wer tägliche mindestens drei Stunden Unterstützung braucht, davon zwei Stunden bei der Grundpflege.

Das zahlt die Kasse:

  • Häusliche Pflege: 458 Euro Pflegegeld und 1.144 Euro Pflegesachleistung im Monat
  • Vollstationäre Pflege: 1.330 Euro pro Monat
  • Tagespflege 1.114 Euro pro Monat
  • Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege 1.612 Euro pro Jahr

 

Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftigkeit

Von Schwerstpflegebedürftigen spricht man, wenn pro Tag ein Hilfebedarf von fünf Stunden vorliegt, von denen vier Stunden auf die Grundpflege entfallen.

Das zahlt die Kasse:

  • Häusliche Pflege: 728 Euro Pflegegeld und 1.612 Euro Pflegesachleistung im Monat
  • Vollstationäre Pflege: 1.612 Euro pro Monat
  • Tagespflege 1.612 Euro pro Monat
  • Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege 1.612 Euro pro Jahr

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Pflegestufe 0 – Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz

Zusätzlich wird oft von Pflegestufe 0 gesprochen. Das ist ein Leistungskomplex, der vor allem bei dementiell Erkrankten greift. Voraussetzung ist, dass ein Bedarf an Grundpflege vorhanden ist. Dazu zählen auch Verwirrtheit und die Unfähigkeit, eigene Bedürfnisse wahrzunehmen.

Das zahlt die Kasse:

  • Häusliche Pflege: 123 Euro Pflegegeld und maximal 231 Euro Pflegesachleistung im Monat
  • Vollstationäre Pflege: keine Kosten-Übernahme der Pflegeversicherung bei Pflegestufe 0
  • Tagespflege 231 Euro pro Monat
  • Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege 1.612 Euro pro Jahr