Pflegereform: Fünf Pflegegrade ersetzen Pflegestufen

Versicherungsbeiträge steigen um 0,2 Prozent

Pflegereform Teil 2: Pflegegrade ersetzen Pflegestufen – die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen bestimmt die Leistungen (Foto: Fotolia)

Die Bundesregierung hat heute (12. August) die zweite Stufe der Pflegereform beschlossen. Künftig regeln fünf Pflegegrade anstatt der derzeit noch gültigen drei Pflegestufen die Leistungen, die einem Pflegebedürftigen zustehen.

Endlich werde kognitiven Einschränkungen genauso viel Bedeutung zugemessen wie körperlichen, so Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Durch die neuen Regeln werde kein Betroffener schlechter gestellt.

Selbstständigkeit bestimmt Versicherungsleistungen

Laut Pflegereform bestimmt ab 2017 nicht mehr die zur Pflege notwendige Stundenanzahl den Anspruch auf Versicherungsleistungen. Stattdessen soll der Grad der Selbstständigkeit in Zukunft den Ausschlag geben. Der Bedarf des Einzelnen könne so weitaus genauer erfasst werden, so die AOK Südwest.

Um das neue System finanziell abzusichern, ziehen die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte an. Dadurch stehen ab 2017 jährlich 2,5 Milliarden Euro mehr für die Pflege zur Verfügung.

Pflegestärkungsgesetz 2015

Im Janaur 2015 trat bereits das Gesetz zur Stärkung pflegender Angehöriger in Kraft. Darin sind drei Varianten geregelt: Wer kurzfristig in der Pflege einspringen muss, kann vom Arbeitgeber bis zu zehn arbeitsfreie Tage fordern. Den Verdienstausfall übernimmt die Pflegekasse. Wird eine sechsmonatige Freistellung beantragt, haben pflegende Angehörige Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. Auch Erwerbstätige, die ihre wöchentliche Arbeitszeit auf 15 Stunden oder weniger reduzieren, können diesen Anspruch bis zu 24 Monate lang geltend machen. Deutschlandweit sind 2,63 Millionen Menschen pflegebedürftig.