Streit um Abfindung nach 24 Jahren

Altenpflegehelferin verlangt 30.000 Euro Abfindung

Das Arbeitsgericht Stuttgart entscheidet über die berufliche Zukunft einer Pflegehelferin . (Bild: Fotolia)

Ein Pflegeheim im Schwäbischen Wald und seine Altenpflegehelferin sind sich einig, dass sie sich nach 24 Jahren trennen wollen. Doch während die Frau 30.000 Euro Abfindung fordert, ist der Arbeitgeber nur gewillt, 3000 Euro zu zahlen.

Verhandelt wird der Fall aktuell vor der Außenstelle des Arbeitsgerichtes Stuttgart in Schwäbisch Gmünd. Formal geht es dort ohnehin nicht um eine Kündigung und eine damit verbundene Abfindung und deren Höhe. Stattdessen ging es um zwei Abmahnungen, die die Betroffene 2015 erhalten hat – und ihre Versetzung in die Küche. Beide Abmahnungen erfolgten wegen unentschuldigten Fehlens. In beiden Fällen war zwar eine Krankmeldung erfolgt, aber jeweils verspätet.

Wiedereingliederung im Küchendienst

Das Arbeitsgericht wertete die Abmahnungen deshalb als nichtig. Dagegen gestaltet sich die Frage ihrer Weiterbeschäftigung schwieriger: Eine Operation am Bein samt anschließender Reha löste den Konflikt 2014 mit der Pflegehelferin aus, die 1991 ihre Arbeit dort aufgenommen hatte. Ab Juli 2015 sollte die bis dahin krankgeschriebene Mitarbeiterin wieder eingegliedert werden – allerdings im Küchendienst. Das schmeckte der Pflegehelferin überhaupt nicht.

Angst vor dem Arbeitgeber statt Abfindung

Schwere Geschirrwagen zu schieben, sei ihr seit ihrer Operation wegen ihres Rückens nicht mehr möglich, argumentierte die Frau, die unbedingt wieder in der Pflege arbeiten möchte. „Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, wie Sie dann in der Pflege Patienten anheben wollen“, konterte der Anwalt des Arbeitgebers. Da die Pflegehelferin noch bis Ende April krankgeschrieben ist, kommt es im Mai zum Schwur, nachdem sich beide Parteien auf keine Abfindung verständigen konnten. Laut Gericht darf die Frau wieder in der Pflege arbeiten, fürchtet aber, an ihrer alten Stelle „zermürbt“ zu werden. Das könnten Formalien seien deretwegen sie abgemahnt und schließlich gekündigt werde oder dass sie selbst aufgebe.