So finanzieren Sie die Rente im Ausland

Wie sie ihre Rente im Ausland bekommen

Rente im Ausland: Wer am Stand alt werden möchte, muss seine Finanzen regeln. (Foto: privat)

Wer träumt nicht von einem Ruhestand im sonnigen Ausland? Der Ruhestand am Strand lohnt sich nicht nur für Ältere mit robuster Gesundheit. Auch wer bereits pflegebedürftig ist, kann ambulante oder stationäre Pflege im Ausland wahrnehmen. Aber wer im Süden altern will, muss auch rechnen können.

Spanien am beliebtesten. Es folgen Schweiz, USA und Thailand

Immer mehr Deutsche bekommen ihre Rente ins Ausland. Das sagt die Deutsche Rentenversicherung. Zwischen 2008 und 2014 ist ihre Anzahl um 18 Prozent gestiegen. Dieser Trend könnte sich fortsetzen. Unter den von der GfK Befragten zwischen 14 und 64 Jahren möchte fast jeder Vierte gern seinen Alterswohnsitz im Ausland haben. Besonders Männer (26,3 Prozent), Ledige (29,2 Prozent) und Akademiker (29,9 Prozent). Mit Abstand am beliebtesten ist dabei Spanien mit knapp 40 Prozent. Danach kommen Frankreich und Thailand. Deutsche Rentner leben derzeit vor allem in der Schweiz, USA, Österreich, Spanien und Thailand.

Hemmschwelle Finanzen

Je älter die Befragten waren, desto weniger Fernweh zeigt sich. Bei den 30- bis 39-Jährigen möchten mehr als 30 Prozent im Ausland alt werden. Zwischen 60 und 64 sind es nur noch 12,2 Prozent. Gründe für die plötzliche Heimatverbundenheit sind auf der einen Seite Familie, Sprache, vertraute Umgebung und gute medizinische Versorgung. Aber bei vielen scheitert es ganz profan am Geld.

Rente ins Ausland überweisen lassen

Man kann sich seine Rente auch ins Ausland überweisen lassen. „Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Renten derzeit in rund 150 Länder“, sagt Tanja Höchstödter, Vorsorgeexpertin der Ergo Versicherungsgruppe gegenüber der Welt. „Innerhalb der Europäischen Union erhalten Rentenberechtigte ihre volle gesetzliche Rente aus sämtlichen beitragspflichtigen und beitragsfreien Zeiten.“ Dafür brauchen Senioren eine internationale Bankverbindung am geplanten Aufenthaltsort und Auswanderer sollten der Rentenversicherung diese Bankverbindung und die neue Anschrift mitteilen. Wer sich außerhalb der EU niederlässt und nicht Staatsangehöriger eines EU-Staats ist, muss allerdings mit Nachteilen rechnen.

Problematisch: Riester- und Erwerbsminderungsrente

Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann ein Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung wahrnehmen. Hier sollte, wer Deutschland den Rücken kehren will, nachfragen, inwieweit die Auswanderungspläne Auswirkungen auf die Rente haben. Denn je nach Land gibt es einige Sonderregeln und Vorschriften. Ein Beispiel sind Erwerbsminderungsrenten: „Hier kann es außerhalb der EU-Staaten und der Schweiz zu Zahlungseinschränkungen kommen“, sagt DRV-Experte Stefan Braatz im Welt-Interview.

Der Europäische Gerichtshof hat beispielsweise entschieden, dass Rentner, die sich innerhalb der Europäischen Union niederlassen, die staatliche Förderung der Riester Rente behalten dürfen (Az.: C-269/07). „Befindet sich die neue Heimat jedoch außerhalb der EU, muss der Riester-Sparer die bis zum Zeitpunkt der Auswanderung erhaltenen Zulagen zurückzahlen“, warnt Ergo-Expertin Höchstödter. Die private Rentenversicherung zahlt immer.

Rente im Ausland versteuern

Wer 2015 in Rente geht, muss 70 Prozent seiner Altersbezüge versteuern – auch im Ausland. Aufpassen müssen Rentner also, dass sie nicht in Deutschland und im Wohnland Steuern zahlen. Mit den meisten Staaten gibt es daher Doppelbesteuerungsabkommen, aus denen hervorgeht, welches Land die Rente besteuern darf. Und: Unsere Steuerfreibeträge gelten im Ausland nicht. Die Rente ist also ab dem ersten Euro steuerpflichtig. Tipp: Wer als Rentner im Ausland mindestens 90 Prozent seines Einkommens aus Deutschland bezieht, kann den Antrag stellen, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig zu bleiben.

Krankenversicherung zahlt nur innerhalb EU

Wer im europäischen Ausland seine deutsche Rente erhält, bleibt bei der deutschen Krankenversicherung. Die Leistungen gibt es allerdings nach den Vorschriften des neuen Wohnlandes. Und hier kann der Leistungskatalog gegenüber Deutschland deutlich eingeschränkt sein. Außerhalb Europas büßt man den deutschen Krankenversicherungsschutz sogar vollständig ein. Dann bleibt nur, sich vor Ort neu zu versichern.

Pflegeversicherung übernimmt nur Grundkosten

Auch in der Pflegeversicherung werden nur die Grundkosten übernommen. Wer im Ausland Sachleistungen wie etwa einen ambulanten Pflegedienst oder Essen auf Rädern in Anspruch nimmt, bleibt vollständig auf den Kosten sitzen. Daher ist für alle Rentner, vor allem die Pflegebedürftigen, eine zusätzliche private Pflegeversicherung ein Muss. Deswegen lohnt es sich für manche, einen Erstwohnsitz in Deutschland zu behalten. „Wenn sich Rentner nur vorübergehend im Ausland aufhalten, also zum Beispiel im warmen Süden überwintern, gibt es keine Besonderheiten zu beachten.