Feiertage, aber nicht für Pflegekräfte

Kommunizieren und Regeln kennen, dann klappt’s

Manche Pflegekraft spart sich den Weihnachtstrubel gerne. Andere lieben Weihnachten, können aber nichts mit der Silvesterfeierei anfangen. Häufig lassen sich kollegiale Lösungen für den Dienstplan finden. (Bild: Fotolia)

Alle Jahre wieder ist Weihnachtszeit. Damit verbunden, sorgen sich viele um ihren Urlaub über die Feiertage. Pflegekräfte werden ungewollt zur Arbeit gebeten. Wer bei drei nicht auf dem Baum ist, wird eingeplant. Dagegen könnt ihr etwas unternehmen.

Manche Pflegekraft fragt sich, ob sie verpflichtet ist, über die Feiertage zu erscheinen. Gesetzlich gesehen, sind der 24. und 31. Dezember in allen Branchen je halbe Arbeitstage. An offiziellen Feiertagen arbeiten nur Feuerwehrleute, Polizisten, Nachrichten- und Pflegebranche.
Laut Bundesamt für Statistik arbeiten rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland immer an Sonn- und Feiertagen. Weitere vier Millionen in regelmäßigen Abständen. Das hieße, hierzulande ist jeder dritte Erwerbstätige ein potenzieller Kandidat für einen Weihnachtdienst.

Regeln und Gesetze

Trotz Arbeitspflicht an Feiertagen muss jede Pflegekraft diese ausgleichen können. Für öffentliche Einrichtungen gibt es klare Linien, was Arbeitgeber dürfen und Arbeitnehmer fordern können.

Beispielsweise darf Dich dein Chef verpflichten, über die Feiertage zu arbeiten. Es sei denn, Dein Arbeitsvertrag enthält eine anderslautende Regelung. Wer am Sonntag oder Feiertag arbeitet, dem ist ein Ersatzruhetag zu gewähren. Innerhalb der folgenden zwei Wochen muss dieser in Anspruch genommen werden. Fällt der Feiertag auf einen Werktag, muss der Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen erfolgen.
Zusätzlich bist du nicht verpflichtet, alle Sonn- und Feiertagsdienste zu übernehmen. Mindestens 15 freie Sonntage im Jahr muss dein Arbeitgeber gesetzlich gewähren. Sollten Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge eine abweichende Regelung enthalten, kannst du dich auf die gesetzliche Regelung berufen.

Die richtige Planung für die Feiertage

Weihnachts- und Neujahrsdienst lassen sich kollegial regeln: Pflegekräfte, die an Feiertagen alleine sind und lieber arbeiten als solo Trübsal zu blasen, tauschen eventuell gerne. Oftmals locken auch Zulagen, die ein Feiertagsdienst mit sich bringt. Wenn du also Kinder hast oder anderweitig gebraucht wirst, hör dich um und frage nach, wer Lust hat, dich zu vertreten.

Ansonsten: Regelt die Urlaubsplanung untereinander und unterbereitet eurem Vorgesetzten Vorschläge. Euer Chef freut sich, wenn er nicht den Buhmann spielen muss. Auch ein Wunschplan von Einzelnen ist eine Möglichkeit, den die Einrichtungsleitung, sofern möglich, berücksichtigen kann.

Für Azubis gelten übrigens gesonderte Regelungen: Minderjährige Azubis dürfen sonn- und feiertags nicht arbeiten. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Wird ein Auszubildender unter 18 Jahren an einem Sonn- und Feiertag aus dringenden betrieblichen Gründen beschäftigt, steht ihm laut § 18 des Arbeitsschutzgesetzes in derselben oder in der folgenden Woche ein freier Ersatztag zu.



Hendrik Stüwe (Jahrgang 1991) Ist Pflegebibel Redakteur, gelernter Industriekaufmann, Fotograf und Journalist. Gesundheits- und Management-Themen sowie aktuelle Ereignisse aus der Pflege sind seine Spezialgebiete. Damit ist der ehemalige Fitnesscoach auch in anerkannten Arzt-, Physio- und Fitness-Magazinen unterwegs.