Pflege 2017: Das ist neu

Was sich mit den Pflegegraden ändert

Die Pflegegrade werden aus sechs Lebensbereichen Ältere gebildet. (Foto: AOK Mediendienst)

Mit der neuen Einstufung in Pflegegrade stehen ab sofort die verbliebenen Fähigkeiten im Vordergrund und weniger die Defizite, die ein Pflegebedürftiger mitbringt. Gezielte Förderung soll eine Rolle spielen. Ein durchaus menschlicher Ansatz.

Pflegegrade: Viele Versicherte sollen mehr bekommen

Erstmals seit Bestehen der sozialen Pflegeversicherung wurde die Frage „Wann und wie stark ist ein Mensch pflegebedürftig?“ reformiert. Der MDK muss nun einen anderen Blickwinkel bei der Begutachtung einnehmen. Neben der Begutachtungsrichtlinie für die MDK-Gutachter müssen auch sämtliche Verträge zwischen Pflegekassen und –einrichtungen angepasst werden. Für die Versicherten soll der Übergang reibungslos gehen, heißt es bei der AOK Baden-Württemberg zum Pflegestärkungsgesetz. Versicherte, die bereits eingestuft sind, werden nicht schlechter gestellt. Ganz im Gegenteil: Viele Versicherte sollen mehr bekommen. „Die Mitarbeiter der AOK Baden-Württemberg sind bestens gerüstet für die neuen Herausforderungen. Sie finden für Versicherte und pflegende Angehörige bedarfsgerechte, individuelle Lösungen“, sagt Peer-Michael Dick, derzeit Vorsitzender des Verwaltungsrates.

Gutachter fragt nach Fähigkeiten und deren Förderung

Der Gutachter zählt ab 2017 nicht mehr die Minuten, die für die Pflege notwendig sind. Sondern fragt: Wie selbständig ist der pflegebedürftige Mensch noch, welche Fähigkeiten sind vorhanden und wie können sie gefördert werden? Auch das Gespräch mit den Angehörigen ist wichtig: „Unruhe und andere Dinge, die etwa in der Nacht passieren, bekommt der Gutachter ja nicht mit“, sagt Bernhard Fleer, Diplom-Pflegewirt.

Körperlich fit, aber trotzdem pflegebedürftig

Dass ein Mensch, der körperlich fit erscheint, trotzdem betreut und pflegerisch versorgt werden muss, kam in den bisherigen Begutachtungen oft zu kurz. „Jetzt können wir sehr differenziert die Beeinträchtigung der Selbständigkeit aber auch die Fähigkeiten eines Menschen abbilden“, ist Fleer überzeugt. Um diese Selbständigkeit zu unterstützen, können künftig auch Empfehlungen der Gutachter für Physiotherapie oder Hilfsmittel einfacher umgesetzt werden. Schon Leistungen im neuen Pflegegrad 1 sollen sicherstellen, dass Menschen weiter in ihrer Wohnung leben können. Das können Teilhilfen im Haushalt oder beim Verlassen der Wohnung sein, aber auch Pflegeberatung, Schulungskurse und Zuschüsse für die barrierearme Umgestaltung der Wohnung.

Aufteilung prozentual nach Lebensbereichen

 

Verschiedene Aspekte spielen eine Rolle. (Foto: AOK Mediendienst)

Für alles, was der Senior kann, gibt es Punkte. Die Zusammensetzung, um die Pflegegrade zu ermitteln, ist folgende: 10 % der Einschätzung des MDK-Gutachters richtet sich an die Mobilität des Älteren. Haltungen einnehmen, sich fortbewegen. Körperkraft, Balance und Koordination werden hier beurteilt. 20 % der Punkte gibt es für Therapiebewältigung. Hier wird erfasst, wie aufwändig und belastend Medikamente und Untersuchungen sind. 40 % gehen auf das Konto der Selbstversorgung. Hier wird gefragt, wie selbständig ein Mensch beim Waschen, Essen und dem Gang auf die Toilette ist. 15 % machen jeweils die Orientierung sowie die Alltagsgestaltung aus. Findet sich ein Senior örtlich und zeitlich zurecht und kann er seinen Alltag mit Aktivitäten gestalten?