Pflegestärkungsgesetz II

Das ändert sich für Pflegebedürftige und ihre Familien

Bei uns erfahrt ihr, was sich durch das Pflegestärkungsgesetz II ändert (Foto: Fotolia)

Neues Jahr, neues Glück – besonders für Pflegebedürftige. Denn 2017 kommt mit dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) die größte Reform seit Einführung der Pflegeversicherung. Was sich für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verändert im Überblick.

Selbstständigkeit im Fokus

In erster Linie soll das PSG II dafür sorgen, dass Pflege individueller und umfassender wird. Um das zu erreichen, definiert die Bundesregierung den Begriff „Pflegebedürftigkeit“ neu. Während bisher körperliche Defizite im Fokus standen, achtet der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ab Januar verstärkt auf Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.

„Dazu gehören neben Mobilität beispielsweise kognitive und kommunikative Probleme sowie auffällige Verhaltensweisen“, gibt Rosemarie Amos-Ziegler, Geschäftsführerin der Wohngemeinschaft für Senioren, Beispiele. Insbesondere Menschen mit Demenz profitieren von den neuen Regeln, so die Expertin.

Fünf Pflegegrade lösen Pflegestufen ab

Fünf Pflegegrade lösen die bisherigen drei Pflegestufen ab. Die Überleitung erfolgt automatisch. Das heißt, wer bereits Leistungen bezieht, muss keinen neuen Antrag stellen. Auch die Angst vor finanziellen Einbußen ist unbegründet. Marco Grantz, Teamleiter bei der BKK Verbund Plus, beruhigt: „Niemand wir schlechter gestellt.“

Im Gegenteil: Pflegebedürftige rücken in den nächsthöheren Pflegegrad auf. Dadurch stehen den meisten mehr Mittel zu. Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, beispielsweise Demenzkranke, klettern sogar um zwei Stufen nach oben. Neu ist außerdem, dass künftig auch Menschen mit geringer Beeinträchtigung Anspruch auf monatliche Bezüge haben. Durch Leistungen im Reha-, Wohn- und Hilfsmittelbereich will der Staat sie befähigen möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben zu können.

Alle Bewohner zahlen den gleichen Eigenanteil

Pflegeheimbewohnern erstattet die Kasse Aufwendungen für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungen. Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen Pflegebedürftige selbst. Bisher stieg dieser Eigenanteil mit fortschreitendem Unterstützungsbedarf. Das wird sich künftig ändern. „Alle Bewohner zahlen dann den gleichen Satz, egal welcher Pflegegrad“, erklärt Amos-Ziegler, deren Team 147 Senioren versorgt.

Mehr Rechte für pflegende Angehörige

Das PSG II verbessert nicht nur die professionelle Pflege, sondern unterstützt ebenso pflegende Angehörige. Personen, die wenigstens zehn Stunden am Tag pflegen, sind jetzt besser abgesichert. Neben Renten- und Unfallversicherung, besteht ab 2017 ein Anspruch auf Arbeitslosenversicherung. Vorausgesetzt der Pflegende war vor der Pflegetätigkeit versicherungspflichtig oder hat Arbeitslosengeld bezogen.  Gleiches gilt nach dem Ende der Pflegetätigkeit. Leistungen zur Arbeitsförderung machen den Wiedereinstieg ins Berufsleben leichter.


Ronja Gysin
Jahrgang 1989, „Die Pflegebiblerin“
hat Medienwirtschaft in Stuttgart studiert, langjährige Jugendleiterin, lernte den Online-Journalismus bei ProSiebenSat.1 Digital kennen, arbeitete in einer Londoner Nachrichtenagentur, hat die besten Ideen beim Wandern und ist begeisterte Köchin. Ihr Lebensmotto: Wenn Plan A nicht funktioniert, bleiben noch 25 andere Buchstaben.