Sexueller Mißbrauch: Altenpfleger verurteilt

Altenpfleger missbraucht in Baden-Württemberg eine demenziell veränderte Bewohnerin (FOTO:FROMM)

Das krasse Beispiel eines sexuellen Übergriffs in einem Esslinger Pflegeheim, das nun vor Gericht verhandelt wurde, wirft ein Schlaglicht auf den Fachkräftemangel der Branche. Denn im Einzelfall, so das Risiko, schaut man nicht auf die charakterliche Eignung eines Mitarbeiters, sondern auf die Vakanz von Stellen.

Im konkreten Fall war ein 57-jähriger Altenpfleger mit 16 Berufsjahren Erfahrung am 22. Februar 2016 um 1.40 Uhr in der Nacht von einer Kollegin dabei erwischt worden, wie er eine demenzerkrankte 78-Jährige mißbrauchte. Mit den Worten „das ist jetzt nicht dein Ernst“, so die Kollegin nun vor Gericht im Zeugenstand unter Tränen, habe sie den Mann mit heruntergelassener Hose zwischen den Beinen der Frau gesehen.
Diese lag demnach quer und wehrlos in ihrem Bett. „Nein, nein,“ habe der Erwischte unter Tränen gestammelt, erinnert sich die Zeugin, die geschockt das Zimmer wieder verlassen und kurz darauf den Kollegen nach Hause geschickt habe. Dann habe sie die Polizei verständigt, die den Mann wenige Stunden später festnahm. Dieser leugnete die Tat und wurde freigelassen.

Eine gerichtsmedizinische Untersuchung bestätigte aber den Übergriff: Speichel- und Spermaspuren des Mannes fanden sich im Genitalbereich des Opfers. Die Verhandlung ergab kein klares Motiv. Zwar verwies der Angeklagte, der schon lange abhängig von Psychopharmaka war, auf einen Ausnahmezustand und sein schwieriges Privatleben, in dem sich einiges „aufgestaut“ habe, präziser wurde er aber nicht.
Die Tat, so berichtete am 12. Juli auch die Stuttgarter Zeitung, habe er „spontan“ begangen und die Frau sei ein „Zufallsopfer“ gewesen. Erst in deren Zimmer habe er den Entschluß zum Mißbrauch gefasst. Vor Gericht bedauerte er sein Verhalten „bitter“. Er empfinde „Schamgefühl und Trauer“. In 16 Berufsjahren zuvor habe er sich nichts zu Schulden kommen lassen.

Der Arbeitgeber kündigte ihm sofort nach der Tat. Seither ist er arbeitslos und lebt in einer betreuten Einrichtung. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte ihm volle Schuldfähigkeit und keinerlei Störungen. Allenfalls die Psychopharmaka hätten ihn leicht berauschen und enthemmen können. Der schwere sexuelle Übergriff entsetzte alle Prozessbeteiligten und die Angehörigen des Opfers.

Die Richterin und die beiden Schöffinnen des Amtsgerichts Esslingen verhängten zwei Jahre Haft auf Bewährung gegen den Mann wegen schweren sexuellen Mißbrauchs einer widerstandsunfähigen Person. Zuvor hatte der 57-Jährige gestanden. Auch sein Verteidiger sprach von einer „schäbigen Verhaltensweise.“

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