Erfolgreich zum richtigen Pflegegrad
Immer mehr Menschen in Deutschland beziehen Leistungen der Pflegeversicherung. Dafür wird zunächst geprüft, ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt. Auf Grundlage eines Gutachtens entscheidet die Pflegeversicherung über mögliche Ansprüche und ermittelt den Pflegegrad. Gemeinsam mit den Experten von Familiara haben wir Tipps für die erfolgreiche Pflegebegutachtung zusammengestellt.
1. Ihr Terminwunsch zählt
Planen sie zwei Stunden für den Gutachter und jeweils eine Stunde, zur Vor- und Nachbereitung ein. Lassen sie sich nicht drängen, einen Terminvorschlag anzunehmen, ihre Wünsche müssen berücksichtigt werden. Verschieben sie den Besuch des Gutachters, bevor er unter Zeitdruck oder schlecht vorbereitet stattfinden muss. Trotz Mitwirkungspflicht kann der Termin bis zu zweimal verschoben werden, ohne dass ihnen daraus Nachteile entstehen.
2. Halten Sie wichtige Unterlagen bereit
Halten sie Arztberichte, Medikamenten- und Therapiepläne und was ihnen sonst noch wichtig erscheint für den Gutachter bereit. Zusätzlich Kopien kann er dann gleich mitnehmen. Erstellen sie eine Liste der letzten Arztbesuche, sowie der behandelnden Ärzte und Pflegekräfte. Zeigen sie ihm außerdem alle Pflegehilfsmittel, von der Schnabeltasse bis zum Rollator. Je anschaulicher sie die Situation darstellen, umso besser. Sprechen sie alles an, was die Pflege zusätzlich erschwert.
3. Kennen Sie die Begutachtungskriterien
Machen sie sich mit den Kriterien für Pflegebedürftigkeit vertraut. Das hilft dabei, dem Gutachter zu beschreiben, wo die pflegebedürftige Person in ihrer Selbständigkeit eingeschränkt ist. Es gibt einen festgelegten Fragenkatalog, den der Gutachter vollständig beantworten muss. Nur so kann am Ende der Pflegegrad errechnet werden. Am besten dokumentieren sie im Vorfeld den Pflegebedarf mit Hilfe eines Pflegetagebuchs und errechnen den Pflegegrad mittels Pflegegradrechner.
4. Spielen Sie dem Gutachter nichts vor
Wenn der Gutachter ihren Alltag kennt, kann er die Selbständigkeit besser einschätzen. Ist es der pflegebedürftigen Person zum Beispiel wichtig, sich am Morgen umzukleiden? Dann empfangen sie den Gutachter auf keinen Fall im Schlafanzug. Die pflegebedürftige Person und die Wohnung sollten auch nicht extra hergerichtet werden. Zeigen sie dem Gutachter einen ganz normalen Tag. Nur wenn jeder Hilfebedarf angesprochen wird und alle Fragen ehrlich beantworten werden, gibt es am Ende den richtigen Pflegegrad. Häufig mobilisiert die pflegebedürftige Person während des Termins alle verfügbaren Kräfte, um selbständig zu wirken. Besprechen sie unbedingt vor dem Termin, dass es sich nicht um einen Wettbewerb oder eine Prüfungssituation handelt.
5. Sie entscheiden wann es losgeht
Bestehen sie darauf, dass der Gutachter erst beginnt, wenn alle Beteiligten anwesend sind. Die Hauptpflegeperson sollte auf jeden Fall an dem Termin teilnehmen. Das erhöht die Chance, dass der Gutachter die Pflegesituation richtig einschätzt. Lassen sie die pflegebedürftige Person auf keinen Fall mit dem Gutachter allein.
6. Achtung bei rhetorischen Fragen
Um alle Kriterien vollständig abzufragen, fehlt dem Gutachter häufig die Zeit. Einzelne Kriterien werden deshalb anhand des Gesamteindrucks eingeschätzt. Achten sie unbedingt auf rhetorische Fragen wie “Der Toilettengang in der Nacht klappt doch noch?”. Noch problematischer ist es allerdings, wenn Fragen gar nicht gestellt, sondern die Antworten direkt aus dem Gesamteindruck abgeleitet werden.
7. Halten Sie sich zurück
Häufig will der Gutachter konkrete Tätigkeiten wie das Aufstehen aus dem Bett sehen. Manchmal werden auch Fragen gestellt, um die geistigen Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person zu überprüfen. All das ist nötig, um die Hilfebedürftigkeit richtig einzuschätzen. Die meisten Pflegenden sind es gewohnt, die pflegebedürftige Person nicht zu überfordern und vor peinlichen Situationen zu schützen. Halten sie sich bei dem Termin zurück, das gibt dem Gutachter die Möglichkeit, sich selbst einen Eindruck zu verschaffen. Nur wenn die geforderte Aktion eine Gefahr für die pflegebedürftige Person darstellt, sollten sie einschreiten.
8. Vorsicht bei Fragen zum Gesundheitszustand
Beim Termin wird gefragt, ob sich der Zustand der pflegebedürftigen Person in letzter Zeit, oder seit der letzten Begutachtung verschlechtert hat. Beantworten sie diese Frage nur mit „Ja“, wenn das wirklich zutrifft und beschreiben sie, was sich verschlechtert hat. Leistungen der Pflegeversicherung stehen ihnen ab dem Datum zu, an dem der Antrag gestellt wurde, oder die Voraussetzungen für den Pflegegrad erfüllt waren. Üblicherweise beträgt der Anspruch rückwirkend mindestens einen Monat. Bei einem erfolgreichen Widerspruch können es auch vier oder mehr Monate sein. Hat sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person in den Wochen vor dem Termin aber verschlechtert, wird dieser Anspruch durch die Pflegeversicherung oft abgelehnt. Schließlich war der Zustand der Person zu dem Zeitpunkt, als der Antrag gestellt wurde besser.
9. Sprechen Sie alleine mit dem Gutachter
Als Hauptpflegeperson steht ihnen ein Einzelgespräch zu. Nutzen sie diese Gelegenheit, um fehlerhafte Eindrücke zu korrigieren. Unangenehme Themen wie Inkontinenz werden von Betroffenen gerne bagatellisiert und können so in Ruhe noch einmal angesprochen werden.
Bei Menschen mit Demenz erhält der Gutachter häufig einen falschen Eindruck, denn Betroffene nehmen ihre Fähigkeiten mitunter verzerrt wahr. Auch darauf sollten sie gegebenenfalls hinweisen.
10. Überprüfen Sie ob alles angesprochen wurde
Überprüfen sie abschließend, ob alle Themen angesprochen wurden. Das Pflegetagebuch kann dabei als eine Art Checkliste dienen. Wurde eine Einschränkung nicht besprochen, sollten sie den Gutachter darauf hinweisen. So ist sichergestellt, dass alle wichtigen Punkte bei der Ermittlung des Pflegegrads berücksichtigt werden.
Sie wollen ihren Pflegegrad überprüfen lassen? Oder sie brauchen Hilfe bei Beantragung, Höherstufung oder Widerspruch gegen einen bestehenden Pflegegrad? Die Experten von Familiara helfen ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Erstberatung.