Gröhe beschließt, Personaluntergrenze festzulegen
Gesundheitsminister Hermann Gröhe will Krankenhäuser dazu verpflichten, in unterbesetzten Klinikbereichen für ausreichend Personal zu sorgen. Das käme nicht nur den Patienten zu Gute, sondern auch dem Pflegepersonal, das häufig am Limit arbeitet.
Einsicht der Politik
Die Pflegesituation ist schon lange miserabel. Veränderung muss her, das steht schon im Koalitionsvertrag. Schon lange gibt es keinen Lichtblick in der Situation. Hygienemängel, Versorgungsdefizite und zu geringe Patientensicherheit gehören längst zum Klinikalltag. Stressbedingte Krankheitsausfälle und frühzeitige Ruhestände sind Folgen des überforderten Klinikpersonals.
Doch am 5.April 2017 erklärt Gesundheitsminister Gröhe, eine Lösung solle gefunden werden. Eine gute Pflege könne nur mit einer angemessenen Personalausstattung gelingen. Hierfür sollen Krankenhausbetreiber und Krankenkassen zusammen eine Lösung bezüglich des Personalmangels finden. Eine Untergrenze soll festgelegt werden, fordert der Minister. Vorbild ist der Tarifvertrag der Charite, der nach Protesten der Arbeitnehmer für mehr Personal eingeführt wurde. „Auch im Bund stehen Wahlen an, das hat die beschworene Einsicht zur Änderung vermutlich deutlich beschleunigt“, äußert sich Johanna Knüppel, Referentin des Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK).
Änderung fragwürdig
Untergrenzen sollen jedoch nur für pflegesensitive Bereiche wie Intensivstation und Nachtdienst beschlossen werden. Bisher ist noch nicht klar, ob überhaupt neue Pflegekräfte eingestellt werden. „Es ist zu befürchten, dass es zu Verschiebungen aus anderen Bereichen kommt, bevor auch nur eine zusätzliche Stelle besetzt wird“, bemängelt Knüppel. Ob die deutsche Krankenhausgesellschaft und die Krankenversicherung bei der Einigung Interesse daran haben, für mehr Pflege und bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen, sei fraglich.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe fordert, bei der Umsetzung der Pläne die Umverteilung von Planstellen aus einem Bereich in den anderen zu verhindern. „Die festzulegenden Personaluntergrenzen müssen die Personalausstattung definieren“, so die Sprecherin des DBfK. Die Untergrenze ersetzte dabei nicht eine Personalbemessung, die sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientiert. Patientensicherheit steht für sie an erster Stelle.