Praxisanleitung ist eine Bringschuld!

Pfleger-Kommentar zur Anleitung von Pflegeschülern

Eine gute Praxisanleitung hält die Qualität der Pflege hoch (Foto: Fotolia)

Kaum ein anderes Thema, erhitzt Gemüter in der Pflege-Ausbildung so sehr, wie die Praxisanleitung. Sie stellt einen der wichtigsten und zugleich meist unterschätzten Bestandteile der Lehrjahre dar. Denn Pflege will angeleitet und geübt werden. So können die Azubis sie hinterher in der Praxis sinnvoll, sicher und zum Wohle von Patienten und Bewohnern einsetzen. Leider sieht die Realität oft anders aus.

Nur „notwendiges Übel“?!

Sicher, es gibt Einrichtungen, die genügend Praxisanleiter beschäftigen. Die sich vorbildlich um ihre Schüler kümmern. Gleichzeitig gibt es aber zu viele Institutionen, welche die Praxisanleitung noch immer als notwendiges Übel betrachten, das sie aufgrund gesetzlicher Grundlagen “irgendwie” bedienen müssen.

Praktische Lehrzeit in Pflege-Alltag einplanen

Zu oft müssen Pflegeschüler ihr Recht auf Praxisanleitung nachdrücklich einfordern. Und nicht selten wird jede pflegerische Tätigkeit, der ein Azubi zufällig beiwohnen darf, im Nachgang zur Anleitung deklariert. Laut Gesetz muss Praxisanleitung aber geplant und zielgerichtet stattfinden. Ein fachlich geeigneter Praxisanleiter muss sie durchführen. Wohl gemerkt: Es spricht nichts gegen spontanes Anleiten oder Anleitungen durch Pflegekräfte ohne entsprechende Weiterbildung. Solange diese nicht die Regel, sondern die Ausnahme bleiben.

Liebe Ausbildungsbetriebe und Praxisstellen werdet eurer Verantwortung endlich gerecht und bietet euren Schülern eine qualitativ hochwertige und quantitativ angemessene Praxisanleitung.

Christian Hübner plädiert für eine geplante und ausgefeilte Praxisanleitung (Foto: privat)

Denn Praxisanleitung ist eine Bringschuld der Einrichtung, die Schülern gesetzlich zusteht. Sie ist außerdem eine Investition in die aktuelle, als auch in die künftige Pflegequalität. Deshalb darf sie kein Zufallsprodukt sein. Pflegeschüler dürfen sich nicht als Bittsteller fühlen, wenn es um ihre Rechte geht! Einrichtungen, die nicht sicherstellen können, dass ihre Schüler angeleitet werden, sind nicht als Ausbildungsbetriebe geeignet.

Schlechte Praxisanleitung führt zu sinkender Qualität

Nicht zuletzt sollten wir bedenken, dass schlecht ausgebildete Schüler von heute die Multiplikatoren von morgen sind. Sie werden ihre mangelnden Fertigkeiten an spätere Generationen von Pflegeschülern weitergeben. Fehlende Praxisanleitung in der Gegenwart führt zu sinkender Pflegequalität in der Zukunft.

Positionspapier hilft Schülern

Die AG Junge Pflege im DBfK beschäftigt sich seit längerer Zeit mit dem Thema Praxisanleitung. Im November 2014 hat sie ein Positionspapier dazu veröffentlicht. Die Lektüre sei, als Denkanstoß, all denen ans Herz gelegt, die beruflich mit Schülern zu tun haben. Vor allem aber auch den Schülern selbst. Mit dem Positionspapier erhaltet ihr eine Argumentationsgrundlage, wenn es darum geht eure Rechte einzufordern.

Direktlink zum Positionspapier

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